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  • gardow-logistics
    gardow-logistics

    Ihr kompetenter Partner im Bereich Versand und Logistik.

    Stationsadresse:
    Benzstraße 15
    71701 Schwieberdingen
    Fon: 07150 - 978 99 0

Allgemeine Geschäftbedingungen

gardow-logistics
Allgemeine Geschäftsbedingungen
gardow-logistics, Inh. Jens Gardow


1. Einleitung
Die Firma Jens Gardow (im Folgenden Firma gardow-logistics genannt), Planckstr. 34,
71691 Freiberg, übernimmt Beförderungsaufträge für Pakete, Frachtgüter, Kleinsendungen,
Tiersendungen, Dokumente und Briefsendungen nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen, die ergänzt werden durch die Regelung unserer jeweils gültigen Preislisten,
die auch im Internet unter www.gardow-logistics.de eingesehen werden können.
Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten für
Kaufleute in Deutschland die Regelungen der ADSp (ausgenommen Ziff. 29 ADSp).
Weiter kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19.Mai 1956 in Genf
unterzeichneten Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen
Straßengüterverkehr ("CMR") unterliegen. Die CMR regeln und begrenzen die Haftung des
Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtguts.


2. Serviceumfang
Der von der Firma gardow-logistics angebotene Service beschränkt sich auf Abholung,
Transport, Zollabfertigung (sofern erforderlich) und Zustellung der Sendung, sofern keine
besonderen
Dienstleistungen vereinbart werden. Befördert werden nur Sendungen, die keinen
Beförderungsbeschränkungen(vgl. Ziffer 3.) unterliegen.


3. Beförderungsbeschränkungen
Ausgeschlossen vom Transport sind alle Sendungen, die nach Maßgabe der folgenden
Absätze vom Transport ausgeschlossen sind:
3.1. Unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter
3.2. Verderbliche oder temperaturgefährdete Güter
3.3. Sterbliche Überreste
3.4. Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des
§ 1 Waffengesetz
3.5. Gefährliche Güter aller Art


4. Verpackung und Kennzeichnung
Pakete dürfen keine Waren enthalten, die Menschen oder Tiere oder ein Beförderungsmittel
gefährden könnten oder die auf sonstige Weise andere von der Firma gardow-logistics
beförderte Waren verschmutzen oder beschädigen könnten oder deren Beförderung Ausoder
Einfuhr nach geltendem Recht verboten ist.
Der Versender ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dem Frachtbrief gemachten
Angaben verantwortlich und sorgt dafür, dass auf allen zu befördernden Briefen/Paketen
ausreichende Kontaktangaben über den Versender und Empfänger des Briefs/Pakets
verzeichnet sind und dass sie so verpackt, markiert und etikettiert sind, dass ihr Inhalt so
beschrieben und klassifiziert ist und die jeweils erforderlichen Begleitunterlagen beigefügt
sind und dass sie zur Beförderung geeignet sind und den Anforderungen der Preistabelle
und geltendem Recht entsprechen.
Der Versender erklärt ausdrücklich die zum Transport übergebenen Sendungen selbst oder
durch von ihm beauftragte Dritte verpackt, verschlossen und bis zur Übergabe an die FA
gardow-logistics vor dem Zugriff Unbefugter gesichert zu haben.

5. Verweigerung/Einstellung der Beförderung:
5.1. Sofern ein Paket den Bestimmungen Ziffer 3 oder Ziffer 4 dieser Vereinbarung nicht
entspricht, kann die Firma gardow-logistics die Beförderung des entsprechenden Fracht
(oder einer Sendung zu der es gehört) verweigern und falls die Beförderung bereits in Gang
ist, die Beförderung einstellen.
5.2. Die Firma gardow-logistics kann die Beförderung auch einstellen, falls die Zustellung
auch nach dem 4. Versuch nicht durchgeführt werden kann, falls der Empfänger die
Annahme verweigert, falls die Firma gardow-logistics wegen einer fehlerhaften
Adressangabe (trotz angemessener Bemühungen die richtige Adresse herauszufinden), die
Zustellung nicht durchführen kann oder falls bei Zustellung die fällige Summe nicht vom
Empfänger kassiert werden kann.
5.3. Bei Einstellung der Beförderung ist die Firma gardow-logistics nach ihrem Ermessen zur
Rücksendung an den Versender berechtigt.
5.4. Der Versender ist für die Zahlung sämtlicher Kosten, die durch eine Verweigerung oder
Beförderungseinstellung entstehen, verantwortlich, insbesondere für die
Weiterleitung/Entsorgung, Rücksendungs-/Lager-oder Verwaltungskosten sowie
gegebenenfalls sämtliche Zölle und Steuern. In keinem dieser Fälle werden Transportkosten
jeglicher Art von der Firma gardow-logistics rückerstattet.
5.5. Ausgeschlossene Güter dürfen vom Versender nur übergeben werden, wenn zuvor eine
besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Werden ausgeschlossene Güter ohne
vorherige besondere schriftliche Vereinbarung übergeben, haftet der Versender. Der Firma
gardow-logistics obliegt es nicht, Güter hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses zu
prüfen. Die Firma gardow-logistics haftet ausdrücklich nicht für Verlust und Beschädigungen
von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben werden.
Die Firma gardow-logistics behält sich das Recht vor, eine Sendung im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmung zu öffnen und zu prüfen, die Firma gardow-logistics ist dazu aber
nicht verpflichtet.


6. Zollabwicklung
6.1. Muss ein Paket beim Zoll amtlich abgefertigt werden, ist der Versender zur Vorlage
vollständiger und korrekter Unterlagen verpflichtet. Soweit die Firma gardow- logistics keine
anderslautenden Anweisungen erhält, fungiert die Firma gardow-logistics für die
Zollabfertigung lediglich als Vertreter des Versenders. Die Firma gardow-logistics übernimmt
grundsätzlich keine Zollabfertigung für Sendungen innerhalb der EU oder innerhalb eines
Zollgebietes es sei denn, die Firma gardow-logistics erhält einen gesonderten Auftrag hierzu.
6.2. Werden durch Maßnahmen von Zollbehörden oder eines Fehlers des Versenders oder
des Empfängers bei der Vorlage der korrekten Unterlagen oder der erforderlichen
Genehmigungen oder Lizenzen im Zusammenhang mit der Beförderung Zollgebühren,
Steuern, Zollstrafen, Lagerkosten oder andere Aufwendungen erledigt oder zahlbar, fordert
die Firma gardow-logistics diese vom Versender an.


7. Gewichtskontrolle
Die Firma gardow-logistics hat das Recht, festgestellte Gewichts-oder
Volumenabweichungen kostenpflichtig zu Lasten des Versenders zu korrigieren. Grob
fahrlässig oder fahrlässig falsch gemachte Gewichts-oder Volumenangaben entbinden die
Firma gardow-logistics oder ihre Subunternehmers von der weiteren Beförderung. Der
Versender haftet im Fall der falschen Gewichtsangabe im vollen Umfang ursächlich für alle
sich in der Folge und/oder Rechtsfolge daraus resultierender Ereignisse.


8. Serviceunterbrechung
Die Firma gardow-logistics haftet nicht für Unterbrechungen oder Störungen der
Serviceleistungen, deren Ursachen nicht in dem alleinigen Verantwortungsbereich der Firma
gardow-logistics liegen. Beispiele hierfür sind Störungen wie Feindseligkeiten und öffentliche
Unruhen, Handlungen staatlicher oder sonstiger Behörden, Arbeitskämpfe, Störungen der
Transportwege zu Lande (zum Beispiel wegen besonderer Witterungsbedingungen) sowie in
der Luft.


9. Auslieferungsnachweis (POD)
Die aus der EDV gezogenen Daten weisen die ordnungsgemäße Zustellung mit Datum,
Uhrzeit und Namen aus. Sie gelten anstelle des Frachtbriefes. Gleiches gilt für die
digitalisierte Unterschrift des Empfängers und dessen Reproduktion. Die Vertragsparteien
kommen überein, dass diese Unterschrift die gleiche Gültigkeit hat, wie auf dem Frachtbrief
oder der Rollkarte.


10. Haftung
10.1 Sofern nicht die CMR oder sonstiges zwingendes nationales Recht gelten, wird die
Haftung der Firma gardow-logistics gemäß diesen Bestimmungen geregelt und beschränkt.
10.2. In Deutschland ist die Haftung für Verlust und Beschädigung begrenzt auf
nachgewiesene direkte Schäden bis maximal 510,00 € pro Sendung oder 8,33 € für jedes
Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
10.3. Bei Teilverlusten oder Beschädigungen wird das Gewicht des entwerteten Teils der
Sendung zu Grunde gelegt.
10.4. Vorstehende Haftungsbegrenzungen inklusive des Haftungsausschlusses gelten nicht,
wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die die Firma
gardow-logistics, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig
und in dem Bewusstsein, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde,
begangen, haben.
10.5. Hat der Anspruchsberechtigte (oder eine Person von der er sein Anspruchsrecht
ableitet) den entstehenden Schaden verursacht oder hierzu beigetragen, kann die Firma
gardow-logistics dafür an die von der Firma gardow-logistics zu übernehmende Haftung
entsprechend reduziert oder aufgehoben werden.
10.6. Beim Versand als sogenanntes „Wertpaket“ wird die Ware entsprechend der vom
Versender angegebenen Deklaration oder des durch Zahlung des in der Preistabelle
aufgeführten Zuschlags auf den deklarierten Wert angehoben. Der Versender erklärt
ausdrücklich durch Unterlassung einer Wertdeklaration, dass sein Interesse an den Gütern in
Ziff. 10.2 genannte Grundhaftung nicht übersteigt.
10.7. Die Firma gardow-logistics haftet nicht für indirekte Schäden und Folgekosten wie z. B.
rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder
Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahme. Die Haftung der Firma
gardow-logistics für Schäden durch überprüfen einer Sendung nach Ziffer 5.2 ist
ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern die Voraussetzungen der Ziff. 10.4.
vorliegen. Die Firma gardow-logistics haftet nicht für Schäden oder Verlust, falls dies auf
Mängel der vom Versender verwendeten Verpackung zurückzuführen ist und nicht für
Schäden an der Verpackung oder Verlust derselben.
10.8. Für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, haftet die Firma
gardow-logistics bis zur Höhe des dreifachen Betrages der Fracht für das verspätet
abgelieferte Packstück, jedoch in jedem Fall nur bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von
750,00 € pro Paketstück.
Alle Ansprüche aufgrund von Verlust, Nicht-oder Fehlauslieferung müssen der Firma
gardow-logstics in schriftlicher Form 45 Kalendertage nach Annahme durch die Firma
gardow-logistics zugehen. Die Firma gardow-logistics akzeptiert vom Absender angemeldete
Schäden nur, wenn der Absender eine schriftliche Erlaubnis des Empfängers bezüglich der
Anmeldung dieser Forderung vorweisen kann. Innerhalb von 30 Tagen nach
Benachrichtigung über die Forderung müssen allen relevanten Informationen zur
Dokumentation des Schadens bei der Firma gardow-logistics eingehen. Die Firma gardowlogistics
ist nicht eher verpflichtet, auf Forderungen zu reagieren, bis alle Kosten bezahlt
worden sind; der Forderungsbetrag darf nicht von diesen Kosten abgezogen werden.


11. Zustellung
Die Zustellung von Sendungen erfolgt an den Empfänger oder sonstige Personen, von
denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der
Sendung berechtigt sind. Dazu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers
anwesende Personen und Nachbarn.


12. Sonstige Vereinbarungen
Alle Vertragsbedingungen zwischen der Firma gardow-logistics und dem Versender sind in
diesem Dokument und in der jeweils gültigen Preistabelle enthalten. Abweichungen zu
diesen Vertragsbedingungen sind im geschäftlichen Verkehr mit Kaufleuten nur aufgrund
gesonderter schriftlicher Vereinbarung wirksam. Die Nichtberufung auf Bestimmungen dieser
Beförderungsbedingungen stellt keinen Verzicht seitens der Firma gardow-logistics dar, auch
die zukünftige Berufung auf diese oder andere Bestimmungen.
Erfüllungsgehilfen der Firma gardow-logistics haben keine Befugnisse, auf Klauseln der
vorliegenden -eförderungsbedingungen zu verzichten oder diese zu ändern.
Sollte ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der nichtigen oder undurchführbaren
Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, die dem Sinn und
Zweck der nichtigen und undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.


13. Anwendbares Recht
Die vorliegenden Beförderungsbestimmungen und nach Maßgabe dieser
Beförderungsbedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen bei Kaufleuten den
Gesetzen des Landes des Firmensitzes der Firma gardow-logistics, wahlweise für die Firma
gardow-logistics auch den Gesetzen des Absendelandes. Gerichtsstand für Kaufleute ist der
Firmensitz der Firma gardow-logistics.

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