Leistungen Europaweit
Mit uns erreichen Sie alle europäischen Wirtschaftszentren über Nacht, die meisten anderen Ziele innerhalb von 48 Stunden und selbst in viele abgeschiedene Gebiete liefern wir binnen 3–4 Tagen. Auch folgende Service-Optionen sind möglich.
Terminoptionen— damit lässt sich die Zustellzeit auch im Ausland genau bestimmen.
8:00 / 9:00 / 10:00 / 12:00 / 17:00 Uhr |
oder zum individuell vereinbarten Fixtermin bzw. im gewünschten Zeitfenster
– auch nach 17 Uhr liefern wir wunschgemäß aus.
Sie bestimmen den genauen Zustell-Ort. Auf Wunsch bringen wir Ihre Sendung direkt an den Arbeitsplatz – ob im Büro, in der Werkhalle, im Krankenhaus oder einen anderen definierten Bereich.
Sie sind ohne Flyer nach London gereist, haben Ihre Präsentationstafeln in Prag vergessen oder benötigen zusätzliche Give-Aways in Kopenhagen? Wir rettet Ihren Messeauftritt und liefert direkt an den Stand.
Zustellung bei gleichzeitiger Rückführung desselben oder eines anderen Versandguts – zum Beispiel Verträge zur Unterzeichnung oder Geräteaustausch in Reklamationsfällen.
Wir liefern auch am Samstag – garantiert pünktlich.
Mit gardow-logistics können Sie Ihre Sendungen in fast alle Länder der Welt verschicken – und auch dort abholen lassen. Wir arbeiten mit zuverlässigen Partnern zusammen, die über jahrelange Erfahrung verfügen.
Zur Buchung bitten wir Sie sich mit uns direkt in Verbindung zu setzen. Dadurch erhalten Sie auch weitere Informationen, zum Beispiel über die Laufzeiten.
Beim Warenversand in EU-Staaten sind grundsätzlich keine Zollpapiere erforderlich. Ausgenommen davon sind Länder, die wir per Luftfracht für Sie abwickeln: Griechenland, Zypern, Malta. Des Weiteren benötigen Sie für diverse EU-Zollausschlussgebiete (z. B. Kanalinseln, Kanarische Inseln) und für den Export in Staaten mit eigener Zollhoheit (z.B. Gibraltar, San Marino, Andorra) spezielle Versandpapiere. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von unserem Kundendienst.
Bitte beachten Sie Versandbeschränkungen für u.a. Gefahrgüter, Wertgegenstände, Persönliche Effekten, Kunstwerke, Alkohol, Carnet-ATA-Waren, lebende Pflanzen und Tiere sowie verderbliche Lebensmittel / Tierfutter von der Beförderung ausgeschlossen.
Für verschiedene Länder gelten weitere Einschränkungen.
Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie im direkten Kontakt mit uns.
Exportdokumente
Für den Versand in EFTA-Staaten und Drittländer wird eine Handelsrechnung in dreifacher Originalausfertigung benötigt. Für einen reibungslosen Verzollungsprozess müssen folgende Angaben darin enthalten sein:
Name und Anschrift des Versenders
Name und Anschrift des Empfängers inkl. Telefonnummer
Lieferadresse, falls diese von der Rechnungsadresse abweicht
Rechnungsdatum, -nummer und –ort
Genaue Bezeichnung und Anzahl der Waren mit dazugehörigen Zolltarifnummern und jeweiligen Werten
Warenwert je Position mit Währungsangabe
Lieferkondition/Frankatur
Sendungsnummer(n)
Gewicht (brutto/netto)
Präferenznachweis/Ursprungsland
Firmenstempel und Unterschrift
Bei Versandzielen außerhalb der EU: Rechnungen in vierfacher Ausfertigung und englischer Sprache
Eine Proforma-Rechnung kann erstellt werden, wenn die Ware keinen Handelswert hat, es sich also z.B. um nicht zum Wiederverkauf bestimmte Ware, um Muster- oder Geschenksendungen und Lieferungen ohne Berechnung handelt. Die für eine Handelsrechnung notwendigen Angaben müssen auch unbedingt auf der Proforma-Rechnung enthalten sein. Zusätzlich muss eine Wertangabe erfolgen, z.B. mit Vermerk „Muster- bzw. Geschenksendung – Wert nur für Zollzwecke“.
Ab einem Warenwert von 1.000,- Euro benötigen Sie für den Paketversand in die EFTA-Staaten und Drittländer eine Ausfuhrerklärung. Ausfuhrerklärungen müssen bei den Zollbehörden in elektronischer Form eingereicht werden. Nutzen Sie das Know-how unserer Spezialisten und lassen Sie Ihre elektronischen Ausfuhrerklärungen einfach durch unsere zentrale Zollabteilung erstellen. Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.
Bis zu einer Warenwertgrenze von 6.000,- Euro genügt eine UE, die in der Rechnung angegeben sein sollte. Der verbindliche Text lautet:
“Der Ausführer (bzw. Der ermächtigte Ausführer, Bewilligungsnummer …) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte Europäische Gemeinschaft-Ursprungswaren sind.“
Die Ursprungserklärung muss im Original unterschrieben werden (inklusive Klarschrift und Firmenstempel!), wenn der Ausführer kein „ermächtigter Ausführer“ ist.
Bei einem Warenwert von über € 6.000,- ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich. Diese muss von dem zuständigen Zollamt abgestempelt werden. Eine Ausnahmeregelung gilt für den „ermächtigten“ Ausführer. Hier genügt die UE mit Angabe der Bewilligungsnummer. Für die Türkei ist entsprechend eine A.TR. zu verwenden.
Wenn der Wert für eine Freischreibung überschritten wird, sollte ein Ursprungsnachweis (Präferenznachweis) angefertigt werden. Damit wird bescheinigt, dass Ihre Waren in einem Land der Europäischen Gemeinschaft oder EFTA-Land hergestellt wurden. Liegt ein Präferenznachweis vor, werden entweder keine Zölle (EFTA) oder ein günstigerer Zollsatz (Drittländer) erhoben. Wenn Sie keinen Nachweis erbringen können, so ist dies auf der Rechnung zu vermerken. Wir geben Ihnen gerne Auskunft über die aktuellen Wertgrenzen.
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