gardow-logistics
	Allgemeine Geschäftsbedingungen
	gardow-logistics, Inh. Jens Gardow
	
	1. Einleitung
	Die Firma Jens Gardow (im Folgenden Firma gardow-logistics genannt), Planckstr. 34,
	71691 Freiberg, übernimmt Beförderungsaufträge für Pakete, Frachtgüter, Kleinsendungen,
	Tiersendungen, Dokumente und Briefsendungen nach Maßgabe der nachfolgenden
	Bestimmungen, die ergänzt werden durch die Regelung unserer jeweils gültigen Preislisten,
	die auch im Internet unter www.gardow-logistics.de eingesehen werden können.
	Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten für
	Kaufleute in Deutschland die Regelungen der ADSp (ausgenommen Ziff. 29 ADSp).
	Weiter kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19.Mai 1956 in Genf
	unterzeichneten Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen
	Straßengüterverkehr ("CMR") unterliegen. Die CMR regeln und begrenzen die Haftung des
	Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtguts.
	
	2. Serviceumfang
	Der von der Firma gardow-logistics angebotene Service beschränkt sich auf Abholung,
	Transport, Zollabfertigung (sofern erforderlich) und Zustellung der Sendung, sofern keine
	besonderen
	Dienstleistungen vereinbart werden. Befördert werden nur Sendungen, die keinen
	Beförderungsbeschränkungen(vgl. Ziffer 3.) unterliegen.
	
	3. Beförderungsbeschränkungen
	Ausgeschlossen vom Transport sind alle Sendungen, die nach Maßgabe der folgenden
	Absätze vom Transport ausgeschlossen sind:
	3.1. Unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter
	3.2. Verderbliche oder temperaturgefährdete Güter
	3.3. Sterbliche Überreste
	3.4. Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des
	§ 1 Waffengesetz
	3.5. Gefährliche Güter aller Art
	
	4. Verpackung und Kennzeichnung
	Pakete dürfen keine Waren enthalten, die Menschen oder Tiere oder ein Beförderungsmittel
	gefährden könnten oder die auf sonstige Weise andere von der Firma gardow-logistics
	beförderte Waren verschmutzen oder beschädigen könnten oder deren Beförderung Ausoder
	Einfuhr nach geltendem Recht verboten ist.
	Der Versender ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dem Frachtbrief gemachten
	Angaben verantwortlich und sorgt dafür, dass auf allen zu befördernden Briefen/Paketen
	ausreichende Kontaktangaben über den Versender und Empfänger des Briefs/Pakets
	verzeichnet sind und dass sie so verpackt, markiert und etikettiert sind, dass ihr Inhalt so
	beschrieben und klassifiziert ist und die jeweils erforderlichen Begleitunterlagen beigefügt
	sind und dass sie zur Beförderung geeignet sind und den Anforderungen der Preistabelle
	und geltendem Recht entsprechen.
	Der Versender erklärt ausdrücklich die zum Transport übergebenen Sendungen selbst oder
	durch von ihm beauftragte Dritte verpackt, verschlossen und bis zur Übergabe an die FA
	gardow-logistics vor dem Zugriff Unbefugter gesichert zu haben.
	5. Verweigerung/Einstellung der Beförderung:
	5.1. Sofern ein Paket den Bestimmungen Ziffer 3 oder Ziffer 4 dieser Vereinbarung nicht
	entspricht, kann die Firma gardow-logistics die Beförderung des entsprechenden Fracht
	(oder einer Sendung zu der es gehört) verweigern und falls die Beförderung bereits in Gang
	ist, die Beförderung einstellen.
	5.2. Die Firma gardow-logistics kann die Beförderung auch einstellen, falls die Zustellung
	auch nach dem 4. Versuch nicht durchgeführt werden kann, falls der Empfänger die
	Annahme verweigert, falls die Firma gardow-logistics wegen einer fehlerhaften
	Adressangabe (trotz angemessener Bemühungen die richtige Adresse herauszufinden), die
	Zustellung nicht durchführen kann oder falls bei Zustellung die fällige Summe nicht vom
	Empfänger kassiert werden kann.
	5.3. Bei Einstellung der Beförderung ist die Firma gardow-logistics nach ihrem Ermessen zur
	Rücksendung an den Versender berechtigt.
	5.4. Der Versender ist für die Zahlung sämtlicher Kosten, die durch eine Verweigerung oder
	Beförderungseinstellung entstehen, verantwortlich, insbesondere für die
	Weiterleitung/Entsorgung, Rücksendungs-/Lager-oder Verwaltungskosten sowie
	gegebenenfalls sämtliche Zölle und Steuern. In keinem dieser Fälle werden Transportkosten
	jeglicher Art von der Firma gardow-logistics rückerstattet.
	5.5. Ausgeschlossene Güter dürfen vom Versender nur übergeben werden, wenn zuvor eine
	besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Werden ausgeschlossene Güter ohne
	vorherige besondere schriftliche Vereinbarung übergeben, haftet der Versender. Der Firma
	gardow-logistics obliegt es nicht, Güter hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses zu
	prüfen. Die Firma gardow-logistics haftet ausdrücklich nicht für Verlust und Beschädigungen
	von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben werden.
	Die Firma gardow-logistics behält sich das Recht vor, eine Sendung im Rahmen der
	gesetzlichen Bestimmung zu öffnen und zu prüfen, die Firma gardow-logistics ist dazu aber
	nicht verpflichtet.
	
	6. Zollabwicklung
	6.1. Muss ein Paket beim Zoll amtlich abgefertigt werden, ist der Versender zur Vorlage
	vollständiger und korrekter Unterlagen verpflichtet. Soweit die Firma gardow- logistics keine
	anderslautenden Anweisungen erhält, fungiert die Firma gardow-logistics für die
	Zollabfertigung lediglich als Vertreter des Versenders. Die Firma gardow-logistics übernimmt
	grundsätzlich keine Zollabfertigung für Sendungen innerhalb der EU oder innerhalb eines
	Zollgebietes es sei denn, die Firma gardow-logistics erhält einen gesonderten Auftrag hierzu.
	6.2. Werden durch Maßnahmen von Zollbehörden oder eines Fehlers des Versenders oder
	des Empfängers bei der Vorlage der korrekten Unterlagen oder der erforderlichen
	Genehmigungen oder Lizenzen im Zusammenhang mit der Beförderung Zollgebühren,
	Steuern, Zollstrafen, Lagerkosten oder andere Aufwendungen erledigt oder zahlbar, fordert
	die Firma gardow-logistics diese vom Versender an.
	
	7. Gewichtskontrolle
	Die Firma gardow-logistics hat das Recht, festgestellte Gewichts-oder
	Volumenabweichungen kostenpflichtig zu Lasten des Versenders zu korrigieren. Grob
	fahrlässig oder fahrlässig falsch gemachte Gewichts-oder Volumenangaben entbinden die
	Firma gardow-logistics oder ihre Subunternehmers von der weiteren Beförderung. Der
	Versender haftet im Fall der falschen Gewichtsangabe im vollen Umfang ursächlich für alle
	sich in der Folge und/oder Rechtsfolge daraus resultierender Ereignisse.
	
	8. Serviceunterbrechung
	Die Firma gardow-logistics haftet nicht für Unterbrechungen oder Störungen der
	Serviceleistungen, deren Ursachen nicht in dem alleinigen Verantwortungsbereich der Firma
	gardow-logistics liegen. Beispiele hierfür sind Störungen wie Feindseligkeiten und öffentliche
	Unruhen, Handlungen staatlicher oder sonstiger Behörden, Arbeitskämpfe, Störungen der
	Transportwege zu Lande (zum Beispiel wegen besonderer Witterungsbedingungen) sowie in
	der Luft.
	
	9. Auslieferungsnachweis (POD)
	Die aus der EDV gezogenen Daten weisen die ordnungsgemäße Zustellung mit Datum,
	Uhrzeit und Namen aus. Sie gelten anstelle des Frachtbriefes. Gleiches gilt für die
	digitalisierte Unterschrift des Empfängers und dessen Reproduktion. Die Vertragsparteien
	kommen überein, dass diese Unterschrift die gleiche Gültigkeit hat, wie auf dem Frachtbrief
	oder der Rollkarte.
	
	10. Haftung
	10.1 Sofern nicht die CMR oder sonstiges zwingendes nationales Recht gelten, wird die
	Haftung der Firma gardow-logistics gemäß diesen Bestimmungen geregelt und beschränkt.
	10.2. In Deutschland ist die Haftung für Verlust und Beschädigung begrenzt auf
	nachgewiesene direkte Schäden bis maximal 510,00 € pro Sendung oder 8,33 € für jedes
	Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
	10.3. Bei Teilverlusten oder Beschädigungen wird das Gewicht des entwerteten Teils der
	Sendung zu Grunde gelegt.
	10.4. Vorstehende Haftungsbegrenzungen inklusive des Haftungsausschlusses gelten nicht,
	wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die die Firma
	gardow-logistics, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig
	und in dem Bewusstsein, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde,
	begangen, haben.
	10.5. Hat der Anspruchsberechtigte (oder eine Person von der er sein Anspruchsrecht
	ableitet) den entstehenden Schaden verursacht oder hierzu beigetragen, kann die Firma
	gardow-logistics dafür an die von der Firma gardow-logistics zu übernehmende Haftung
	entsprechend reduziert oder aufgehoben werden.
	10.6. Beim Versand als sogenanntes „Wertpaket“ wird die Ware entsprechend der vom
	Versender angegebenen Deklaration oder des durch Zahlung des in der Preistabelle
	aufgeführten Zuschlags auf den deklarierten Wert angehoben. Der Versender erklärt
	ausdrücklich durch Unterlassung einer Wertdeklaration, dass sein Interesse an den Gütern in
	Ziff. 10.2 genannte Grundhaftung nicht übersteigt.
	10.7. Die Firma gardow-logistics haftet nicht für indirekte Schäden und Folgekosten wie z. B.
	rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder
	Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahme. Die Haftung der Firma
	gardow-logistics für Schäden durch überprüfen einer Sendung nach Ziffer 5.2 ist
	ausgeschlossen.
	Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern die Voraussetzungen der Ziff. 10.4.
	vorliegen. Die Firma gardow-logistics haftet nicht für Schäden oder Verlust, falls dies auf
	Mängel der vom Versender verwendeten Verpackung zurückzuführen ist und nicht für
	Schäden an der Verpackung oder Verlust derselben.
	10.8. Für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, haftet die Firma
	gardow-logistics bis zur Höhe des dreifachen Betrages der Fracht für das verspätet
	abgelieferte Packstück, jedoch in jedem Fall nur bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von
	750,00 € pro Paketstück.
	Alle Ansprüche aufgrund von Verlust, Nicht-oder Fehlauslieferung müssen der Firma
	gardow-logstics in schriftlicher Form 45 Kalendertage nach Annahme durch die Firma
	gardow-logistics zugehen. Die Firma gardow-logistics akzeptiert vom Absender angemeldete
	Schäden nur, wenn der Absender eine schriftliche Erlaubnis des Empfängers bezüglich der
	Anmeldung dieser Forderung vorweisen kann. Innerhalb von 30 Tagen nach
	Benachrichtigung über die Forderung müssen allen relevanten Informationen zur
	Dokumentation des Schadens bei der Firma gardow-logistics eingehen. Die Firma gardowlogistics
	ist nicht eher verpflichtet, auf Forderungen zu reagieren, bis alle Kosten bezahlt
	worden sind; der Forderungsbetrag darf nicht von diesen Kosten abgezogen werden.
	
	11. Zustellung
	Die Zustellung von Sendungen erfolgt an den Empfänger oder sonstige Personen, von
	denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der
	Sendung berechtigt sind. Dazu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers
	anwesende Personen und Nachbarn.
	
	12. Sonstige Vereinbarungen
	Alle Vertragsbedingungen zwischen der Firma gardow-logistics und dem Versender sind in
	diesem Dokument und in der jeweils gültigen Preistabelle enthalten. Abweichungen zu
	diesen Vertragsbedingungen sind im geschäftlichen Verkehr mit Kaufleuten nur aufgrund
	gesonderter schriftlicher Vereinbarung wirksam. Die Nichtberufung auf Bestimmungen dieser
	Beförderungsbedingungen stellt keinen Verzicht seitens der Firma gardow-logistics dar, auch
	die zukünftige Berufung auf diese oder andere Bestimmungen.
	Erfüllungsgehilfen der Firma gardow-logistics haben keine Befugnisse, auf Klauseln der
	vorliegenden -eförderungsbedingungen zu verzichten oder diese zu ändern.
	Sollte ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
	übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der nichtigen oder undurchführbaren
	Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, die dem Sinn und
	Zweck der nichtigen und undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
	
	13. Anwendbares Recht
	Die vorliegenden Beförderungsbestimmungen und nach Maßgabe dieser
	Beförderungsbedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen bei Kaufleuten den
	Gesetzen des Landes des Firmensitzes der Firma gardow-logistics, wahlweise für die Firma
	gardow-logistics auch den Gesetzen des Absendelandes. Gerichtsstand für Kaufleute ist der
	Firmensitz der Firma gardow-logistics.
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	Jens Gardow
	Inhaber.